Die Gesellschaft stellt den Fahrer üblicherweise nicht frei und übernimmt auch keine Bußgelder oder Strafen bei Verkehrsverstößen. Siehe
https://docplayer.org/153731198-Inhaltsverzeichnis-dienstwag...Der Mitarbeiter hat sich selbst mit der Verkehrsbehörde auseinanderzusetzen. Er kann dafür einen Rechtsanwalt beauftragen, auf eigene Kosten und Risiken. Die Gesellschaft hat damit nichts zu tun. Würde der Mitarbeiter im wörtlichen Sinne "von der Haftung freigestellt", könnte er beliebig viele Unfälle mit dem Dienstfahrzeug verursachen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Dies widerspricht fundamentalen Rechtsgrundsätzen, nach denen niemand eine Strafe für einen anderen übernehmen kann und darf.
Ich gehe von einer Ordnungsstraße, d.h. Bußgeld aus. Ein strafbewehrtes Vergehen (Verbrechen) nehme ich nicht an.
Man sollte besser von der Schadensersatzpflicht des Mitarbeiters, statt von "Freistellen" reden, siehe auch meinen Nachtrag von heute.