Glossary entry

French term or phrase:

Pli avisé, non réclamé

German translation:

Empfänger benachrichtigt - nicht abgefordert

Added to glossary by Doris Wolf
Dec 15, 2020 09:17
3 yrs ago
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French term

Pli avisé, non réclamé

French to German Law/Patents Law (general) Zustellung einer Vorladung
Hallo,

der folgende Satz steht in einer Mitteilung der Geschäftsstelle eines Gerichts an den Anwalt einer Prozesspartei:

Ces lettres m'ont été renvoyées par les services de la poste avec la mention "Pli avisé, non réclamé...

Ich habe die Angabe folgendermaßen übersetzt: "Sendung angezeigt und nicht abgeholt"
Das bedeutet für mich, dass der Empfänger an seiner Adresse nicht angetroffen wurde und deshalb eine Mitteilung hinterlassen wurde, dass die Postsendung bei der Post abgeholt werden kann, dass aber der Empfänger darauf nicht reagiert hat. Ich konnte meine Vermutung aber nirgends eindeutig bestätigt finden. Danke im Voraus!

Discussion

Doris Wolf (asker) Dec 15, 2020:
Vielen Dank für die Hinweise!
Dr. Anette Klein-Hülsen Dec 15, 2020:
nicht abgeholt Hier ein Gerichtsurteil (sofern man ein Beispiel aus der Schweiz heranziehen möchte):
https://entscheide.weblaw.ch/cache.php?link=BS-2018-08-16-VD...
Hier eine Erläuterung einer französischen Rechtsanwaltskanzlei:
https://www.lba-avocat.com/articles/90-courrier-recommande-l...

Proposed translations

2 hrs
Selected

Empfänger benachrichtigt - nicht abgefordert

Man spricht davon, dass der nicht anwesende Empfänger eine Benachrichtigung erhält. Holt er daraufhin das Einschreiben nicht ab, wird es an den Absender zurückgesandt:

"Die Annahme der Zustellung am dritten Tag nach dem Absenden nennt man in der Jura-Fachsprache Zugangsfiktion. Dabei wird vermutet, dass der Empänger spätestens nach drei Tagen zur Post geht, um sein Einschreiben abzuholen, da er vom Postboten eine Benachrichtigung erhält, dass das Einschreiben für ihn hinterlegt ist."

Quelle: https://www.recht-finanzen.de/faq/638-was-versteht-man-unter...

"Zur Frage, ob ein per Einschreiben/Rückschein abgesandter und vom Empfänger trotz Benachrichtigung nicht abgeholtes Schreiben gleichwohl als ihm zugegangen gilt."

Quelle: https://xn--rabro-mva.de/bgh-zur-frage-ob-nicht-abgeholtes-e...

Man könnte demzufolge als Kurzfassung im Stempel sagen: "benachrichtigt - nicht abgeholt".

Etwas fachlicher klingt das in einem deutschen Stempel so:

"Der Beklagte holte die Postsendung nicht ab. Mit Stempelaufdruck vom 21. September 1994 und dem Vermerk „Empfänger benachrichtigt, da nicht abgefordert, nach Ablauf der Lagerfrist zurück“ ging der Einschreibebrief wieder an Ulrike M. ."

Quelle: https://xn--rabro-mva.de/bgh-zur-frage-ob-nicht-abgeholtes-e...

Entweder so übernehmen (etwas länger als auf FR, aber die Bedeutung ist wohl bei beiden Sprachversionen dieselbe). Ich habe es hier also Lösungsvorschlag verkürzt angepasst.
Note from asker:
Vielen Dank!
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