14:23 Mar 7, 2024 |
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Italian to German translations [PRO] Bus/Financial - Education / Pedagogy | |||||||
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4 | Änderungen und Irrtümer vorbehalten |
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Discussion entries: 1 | |
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S.E. & O. Änderungen und Irrtümer vorbehalten Explanation: Dank Ulrike kennen wir schon die italienische Bedeutung. Bleibt nur noch übrig, den genauen deutschen äquivalenten Begriff im Wortlaut zu finden. "Änderungen und Irrtümer vorbehalten" Ungefähr 8.300.000 Ergebnisse (0,35 Sekunden) "Irrtümer und Änderungen vorbehalten" Ungefähr 870.000 Ergebnisse (0,31 Sekunden) "Irrtum und Änderungen vorbehalten" Ungefähr 219.000 Ergebnisse (0,28 Sekunden) "Irrtümer und Fehler vorbehalten" Ungefähr 58.500 Ergebnisse (0,37 Sekunden) "Irrtümer und Auslassungen vorbehalten" Ungefähr 31.100 Ergebnisse (0,30 Sekunden) "vorbehaltlich Änderungen und Irrtümer" Ungefähr 3.370 Ergebnisse (0,18 Sekunden) "Irrtümer und Abweichungen vorbehalten" 401 Ergebnisse (0,26 Sekunden) "vorbehaltlich Fehler und Auslassungen" 2 Ergebnisse (0,20 Sekunden) Bedeutung und Reichweite des Hinweises "Änderungen und Irrtümer vorbehalten": Dieser Hinweis besage lediglich, dass Irrtümer, wie z.B. Druckfehler im Katalog ebenso wenig ausgeschlossen werden können wie nach Drucklegung eintretende Änderungen hinsichtlich der beworbenen Produkte. https://www.google.com/search?q="Irrtümer und Änderungen vo... "Irrtum vorbehalten" ist eine häufig auf Kontoauszügen und Rechnungen verwendete Klausel, die dem Aussteller nachträgliche Berichtigung gestattet; vielfach überflüssig. https://www.google.com/search?q="Änderungen und Irrtümer vor... Bundesgerichtshof "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich." - Hinweise im Kleingedruckten eines Produktkatalogs wie "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich." sind zulässig. https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id... Die mehrmals verwendeten Fußnotenanmerkungen „…Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich.“ wurden vom OLG Hamm für unbedenklich erklärt, da es sich bei einem solchem Katalog lediglich um Werbung handele, aber noch kein verbindliches Angebot zum Ausdruck bringe. https://business.trustedshops.de/blog/legal/ist-der-hinweis-... Konkret ging es um folgende in einem Produktkatalog eines Mobilfunkunternehmens abgedruckt Formulierung: “Alle Preise inkl. MwSt! Solange der Vorrat reicht! Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich.” Tatsächlich befand sich in dem Katalog auch ein Irrtum, da das Inklusivvolumen eines Datentarifs „Data 30“ versehentlich mit 100 MB statt 30 MB angegeben worden war. _ Der Bundesgerichtshof wies die Klage mit der Begründung zurück, die angegriffene Formulierung sei keine Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne der §§ 305 ff. BGB, weil diese Hinweise lediglich den werbenden und unverbindlichen Charakter der Katalogangaben und -abbildungen verdeutliche, nicht aber die Bedingungen eines Vertrags über die im Katalog angebotenen Waren und Dienstleistungen regle. Damit erklärte der BGH solche Irrtums- und Änderungsvorbehaltsklauseln zwar für zulässig, schränkt aber gleichzeitig ihre Bedeutung und Reichweite deutlich ein. https://www.schaeuffelen.de/278/ |
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